Hempel schrieb am 13.10.2024 23:10:
Die Regelung galt auch für den Karneval 2022 in Köln – in Innenräumen wurde hier zusätzlich ein aktueller negativer Corona-Test verlangt. In Folge der Feierlichkeiten kam es in Köln dennoch zu besonders zahlreichen Neuinfektionen.
Mehr und mehr sprach sich herum, dass Impfungen zwar in vielen Fällen vor einem schweren Verlauf schützten, aber nicht zuverlässig vor der Infektion und der Weitergabe des Virus.
Ich frage mich: was hat Satz 1 mit Satz 2 zu tun? Sie folgen direkt aufeinander, ohne Absatz.
Das erschließt der dem voran gestellte Absatz, in dem die Impfungen aus Satz 1 als Bestandteil der in demselben Satz erwähnten Regeln in Beziehung gesetzt wurden, um im Satz 2 ein vielleicht beliebiges Beispiel nämlich diesen Karneval zu nennen.
Anfang Dezember 2021 einigten sich Bund und Länder auf "2G-Regeln" in weiten Teilen des öffentlichen Lebens und beschränkten damit den Zugang zu Gastronomie und Kultureinrichtungen sowie Teilen des Einzelhandels auf Geimpfte und Genesene.