Wenn es in Buxtehude brennt, fährt die Feuerwehr doch nicht auch in Rosenheim raus.
Ein solches Gesetz würde von den Gerichten schnell kassiert. Wieder einmal deutet alles darauf hin, dass das Augenmerk auf die flächendeckende Entrechtung gerichtet ist, mit einer Infektionskrankheit als Rechtfertigung. Demnächst dann auch bei Fußpilz?