.. kommt irgendein Provinzgericht daher und behauptet diese oder jene Kennzahl habe aber darauf hin gewiesen daß da gar keine Notlage gewesen sei, ergo si der Beschluß ungültig oder sogar rechtswidrig.
Mal abgesehen davon, daß das eine höchst eigenwillige Interpretation der Kennzahlen ist, bedeutet das im Grundsatz, daß das Parlament leider gar nichts mehr zu sagen hat.
Es ist offenbar nach Meinung des Querdenkerleins von einem Richter vielmehr Sache der Amtsgerichte herauszufinden, ob wirklich Not am Mann ist - oder vielmehr war - oder nicht. Weil (zum Glück) aber die Gerichte keine Gesetze machen oder Maßnahmen ergreifen können, ist das Land damit leider vollkommen Handlungsunfähig.
Bei der nächsten Sturmflut kommt dann bestimmt auch einer daher und behauptet um die und die Uhrzeit sei der Pegel aber gar nicht so hoch gewesen als das eine Evakuierung gerechtfertigt gewesen wäre, und überhaupt sei die Wohnung doch nach GG unverletztlich, wo kämen wir denn da hin!