BERBERJESUS schrieb am 22.01.2021 16:33:
Dieses Urteil wird seine Kreise ziehen. Ob es schnell irgendwo höchstrichterlich landet und entschieden wird BVerwG/BVerfG spielt aus meiner sicht keine so entscheidende Rolle. Interessant wird, ob sich in nächster Zeite andere untere Gerichtsinstanzen dem anschließen werden. Es wird dann zwangsläufig automatisch bottom-up hochgespült, ob die poltischen Richter das wollen oder nicht. Ein einzelnes Verfahren lässt sich demgegenüber leicht mit einem Handstreich erledigen.
Ein besonderes Augenmerk werden wir nun darauf haben müssen, wie mit diesem Urteil und den Amtsrichtern aus Weimar (und möglichen Folgeurteilen) politisch umgegangen wird. Sollten sich Landespolitiker und Justizministerien empört zeigen oder gar erdreisten gegen auf die betreffenden Richtern repressiv einzuwirken, dann sollten bei allen die Alarmglocken schrillen. Auch die mediale Rezeption in den Mainstreammedien wird sicher sehr erhellend sein.
Da dürfen wir in der Tat gespannt sein.
Mal sehen, was ein anderer Richter im Sinne der "Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung" daraus macht.
Die Staatsanwaltschaft Erfurt geht gegen das vom Amtsgericht Weimar erlassene Urteil zur Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie vor. Die Staatsanwaltschaft habe beim Amtsgericht einen Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde eingelegt, sagte der Sprecher der Behörde, Hannes Grünseisen.
Damit will die Staatsanwaltschaft erreichen, dass das Urteil mit den ihm zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und an einen anderen Richter zur neuen Verhandlung und Entscheidung verwiesen wird.
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Staatsanwaltschafts-Sprecher Grünseisen sagte, diese Entscheidung sei "zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu überprüfen". Dies sei umso mehr geboten, da die Kontaktbeschränkungen weiter gelten. Eine einheitliche Rechtsprechung zu deren Verfassungsmäßigkeit sei vonnöten.
https://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/weimar/corona-urteil-weimar-rechtsbeschwerde-staatsanwaltschaft-100.html