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  • DoktorDoolittle

764 Beiträge seit 21.08.2005

Ungleichbehandliung

Wie ich schon vor einiger Zeit in einem anderen Thread bemerkte...

Warum dürfen Profi-Sportler (Fußball, Handball, Wintersport, etc) trainieren, Wettkämpfe machen und sich um den Hals fallen und ich nicht einmal ALLEINE im vereinseigenem Hallenbad schwimmen?

Die ist eine Ungleichbehandlung! §3 GG

Leider mahlen Mühlen langsam....

In der Hamburger Verordnung ist dieser Satz, der mich besonders stört:

§ 20 Vorübergehende Einschränkung des Sportbetriebs, Spielplätze

(1) Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie der Badebetrieb in öffentlichen und privaten Schwimmbädern sind untersagt.


Heisst das streng genommen nun, dass auch Eigenheimbesitzer nicht in Ihrem eigenen Bad schwimmen dürfen?
Könnte das ein Jurist mal bitte prüfen?
Wenn ja, dann haben die Ersteller dieser Verordnung nicht mehr alle Tassen im Schrank!
:-@
Und es ist ist meiner Meinung nach dann widerrechtlich und ungültig!

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (22.01.2021 15:35).

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