Materiell verfassungswidrig war die Verordnung dem Amtsgericht nach deshalb, weil es am 28. März 2020 nicht die vom Bundestag behauptete "epidemische Lage von nationaler Tragweite" gegeben habe.
Man muss schon sehr querdenkerisch sein, um nicht zu bemerken, dass sich hier ein Amtsgericht anmaßt, eine epidemische Lage von nationaler Tragweite definieren zu wollen.
Was verschweigt Mühlbauer noch?
Das Urteil des Amtsgerichtes Weimar ist noch nicht rechtskräftig und auch nicht allgemeingültig. (...) Konkrete Auswirkungen hat das Urteil des Amtsgerichts nur auf den Kläger und die Stadt Weimar.
Ist also für den Rest der Menschheit völlig bedeutungslos.
Die Staatsanwaltschaft Erfurt geht gegen das vom Amtsgericht Weimar erlassene Urteil zur Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie vor. Die Staatsanwaltschaft habe beim Amtsgericht einen Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde eingelegt, sagte der Sprecher der Behörde, Hannes Grünseisen.
Damit will die Staatsanwaltschaft erreichen, dass das Urteil mit den ihm zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und an einen anderen Richter zur neuen Verhandlung und Entscheidung verwiesen wird.
https://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/weimar/corona-urteil-kontaktbeschraenkung-weimar-100.html
Warum besteht der Staatsanwalt auf einen anderen Richter?
Gerüchten zufolge soll der Richter während der Verhandlung Masken- und Abstandspflicht ausgesetzt haben.
Na mal sehen was daraus noch wird....