Da staatliche Verträge stellvertretend für die Allgemeinheit abgeschlossen werden, sollte es meiner Meinung nach der Normalfall sein, dass sämtliche Angebote, Verträge und Verhandlungsprotokolle öffentlich einsehbar sind. Wenn das einem Unternehmen nicht gefällt, dann sind sie schließlich nicht gezwungen, ein Angebot zu machen.
Ausnahmen eventuell bei öffentlichen Ausschreiben, wo man die Angebote erst dann veröffentlicht, wenn ein Unternehmen den Zuschlag bekommen hat. Ebenso bei sicherheitskritischen Aufträgen, z.B. für Rüstungsgüter oder solchen für Sicherheitsbehörden und Gemeindienste. Dann sollte allerdings stets eine sorgfältige Begründung erforderlich sein.
Geschäftsgeheimnisse ließe ich nicht gelten. Wenn man die nicht aus einem solchen Vertrag heraushalten kann, sollte man sich eher fragen, ob das Produkt oder die Dienstleistung für Aufträge der "öffentlichen" Hand überhaupt geeignet ist. Meiner Ansicht nach ist dabei ohnehin die gesamte Bevölkerung "Vertragspartner" und hat ein Recht den Text komplett zu lesen.