Critty schrieb am 21.06.2023 16:47:
Die Deutschen Bürger kommen letztlich ihrer demokratischen Verpflichtung nicht nach die Demokratie gegenüber Angriffen des Staates zu verteidigen.
Und wenn man das doch tut und demonstriert, dann läuft man Gefahr, unter die Beobachtung des Verfassungsschutzes zu fallen.
Kranke Welt!
So ist es, denn Bürger, die sich für die Einhaltung der FDGO und die Grundrechte einsetzen, werden vom Staat grundsätzlich erstmal als Staatsfeinde angesehen.
Der Staat kann so ein ehrenwertes und rechtmäßiges Engagement zwar nicht sofort sanktionieren, denn das wäre ein zu offensichtlicher demokratischer Widerspruch, aber er kann sie vom VS beobachen und von Medien als "vom VS beobachtetes verdächtiges Subjekt" diskreditieren und einschüchtern lassen.
Man kann das gut am Beispiel des ehemaligen Vizepräsidenten der Internationalen Liga für Menschenrechte, stellvertretenden Richters am Staatsgerichtshof Bremen, Rechtsanwalts, Publizisten und langjährigen Jury-Mitglieds der Big Brother Awards Dr. Ralf Gössner sehen, der 38 Jahre (!) unrechtmäßig vom VS beobachtet wurde.
Siehe auch
https://de.wikipedia.org/wiki/Rolf_Gössner
Und wer sich gegen die Observierung vom VS wehren will, braucht viel Geld, viel Geduld und ein langes Leben.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (22.06.2023 05:17).