„ Wenn der totale Lockdown unverhältnismässig etc.“: Wer behauptet diesen Unsinn?
Zumindest nicht das Gericht. Denn das Gericht hat nur das Fehlen von Ausnahmeregelungen in Sachsen bemängelt! Ist Ihnen das entgangen?
Insofern sind auch Ihre weiteren Schlussfolgerungen Unsinn!