Wunderlicher Fex schrieb am 22.06.2023 08:30:
Würd es sich um einen Irrtum handeln würde, dann wäre ich deiner Meinung.
Hier ging es aber um die Einschränkung unserer GRUNDRECHTE wider besseren Wissens.
Und ja, da möchte ich Rache. Diese Personen gehören als Warnung für alle, die die Axt an unsere GRUNDRECHTE legen härtestens bestraft.
Nicht mehr, nicht weniger!
Es ging im Urteil nur um die sächsische Regelung. Es wurde lediglich bemängelt, dass die Bedingungen für mögliche Ausnahmeregelungen nicht transparent in der Schutzverordnung festgehalten wurde. Die Einschränkung des Demonstrationsrechts an sich wurde nicht bemängelt.
Andere Maßnahmen wurden bereits vom Bundesverfassungsgericht gebilligt. Was wollen Sie denn da bitte bestrafen? Auf welcher Grundlage? Ihrer persönlichen Meinung?