Bei vielen, vielleicht den meisten Urteilen zu den Coronamaßnahmen ging es häufig nur um Formalitäten, welche die eine oder andere Regierung nicht korrekt eingehalten hat, aber Art und Ausmaß von Grundrechtseinschränkungen als solche wurden praktisch nie beanstandet. Vielfach wurde nur auf eine fehlende Rechtsgrundlage oder die Nichtbeteiligung eines Parlaments verwiesen - mit anderen Worten, mit Zustimmung des Parlaments und entsprechenden Gesetzesänderungen hätte eine Regierung machen dürfen, was immer sie wollte, von Bewegungs- über Kontakt-, Betretungs- und Berufsverboten bis hin zur den stärksten Maßnahmen eines Staates, nämlich freiheitsentziehenden Maßnahmen (hier in Form von völlig sinnlosen Ausgangssperren). Eigentlich sollte uns das Grundgesetzt davor schützen, dass eine Regierung so handeln darf, und das BVerfG hätte einschlägige Gesetze untersagen müssen - doch das hat es nicht getan und wird es in der aktuellen Besetzung auch weiter nicht tun.