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  • Stefan Massow

mehr als 1000 Beiträge seit 16.08.2012

Die Gewaltenteilung darf nicht ausgehebelt werden

Grundrechte dürfen nur durch Gesetze eingeschränkt werden. Ein Grund dafür ist für mich offensichtlich, nämlich dass alle 3 Gewalten die Möglichkeit bekommen müssen das zu stoppen.

Die Details der Grundrechtseinschränkungen können von mir aus auch in einer Verordnung stehen, aber nur dann, wenn das Gesetz sich auf eine bestimmte Fassung der Verordnung bezieht, die feststand, bevor über das Gesetz abgestimmt wurde. Damit wäre die Verordnung für mich dann praktisch Teil des Gesetzes.

Wenn ein Gesetz einen Blanko-Check für Grundrechtseinschränkungen gibt, ist das ein offener Verstoß gegen die Gewaltenteilung. Dazu kommen noch Fragen wie gut oder schlecht man gegen Gesetze auf der einen Seite oder Verordnungen auf der anderen Seite klagen kann. Wenn die Klagemöglichkeiten gegen Verordnungen schlechter sind als gegen Gesetze, ist das ein offener Verstoß gegen das Grundgesetz, das eindeutig ein Gesetz vorsieht bei Grundrechtseinschränkungen.

Ein einfacher Zusammenhang ist unseren Politikern und Richtern nicht klar: Die Grundrechte stellen die Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat dar und damit ist es immer eine heikle Angelegenheit, wenn der Staat Grundrechte einschränkt. Es ist vorgesehen, dass es möglich ist, aber nur als letztes Mittel, wenn die Alternative zu der Grundrechts-Einschränkung noch schlimmer wäre. Der leichtfertige Umgang der Politiker, Richter und Medien mit den Grundrechten ist im höchsten Maße kritisch zu sehen.

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