Monarch75 schrieb am 21.11.2022 09:29:
Der Forent sagt, das die oberste Gerichtbarkeit von der Regierung gewählt wird.
Das ist völliger Unsinn. Die oberste Gerichtbarkeit ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Allen vorangestellt ist der Präsident des Bundesgerichtshofs, was seit 2014 Frau Limperg ist, die übrigens selbst Parteilos ist.
Sie wurde vom Richterwahlausschuss in ihr Amt berufen. Die Mitglieder des Richterwahlausschuss werden vom Bundestag, zum Teil vom Bundesrat gewählt.
Warum Deutschland trotzdem nicht als Rechtsstaat bezeichnet werden sollte:
--> https://de.wikipedia.org/wiki/Justizministerium#Justizverwaltung_und_Gewaltenteilung
So lange die Weisungsbindung der Ermittlungsorgane existiert, ist es egal wie sich der Richterstand organisiert.
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wo kein Ermittler, da kein Kläger.
Wo kein Ermittler ermittelt (ermitteln darf!), da herrscht Unrecht.