Olymp1A schrieb am 20.11.2022 13:19:
Das BVerfG kann den grundsätzlichen Mangel einer Einparteienregierung(*) nicht beheben. Corona ist ja nicht die einzige Neue Normalität. Vorher gab es ja schon diverse Kriegsbeteiligungen und nicht zu vergessen die Grenzöffnung 2015. Alles mit Mehrheiten im DDR-Style. Wobei das Parlament 2015 gar nicht erst befragt wurde, über 700 Abgeordnete die nichts zu melden haben. Im Gegenteil, je grösser das Parlament, desto schwächer ist es, denn nichts fürchten diese faulen Parteisoldaten mehr als die Ungewissheit von Neuwahlen und den Verlust ihrer Pfründe.
(*) de jure haben wir zwar verschiedene Parteien, aber im Grunde sind CDUCSUSPDFDPGRÜN eine Einheitspartei, bzw. deren Flügel.
Das ist einer der größten Nachteile der Koalitionsfreiheit! Ein Konglomerat aus Minderheiten regiert diejenigen, die eine Mehrheit des Konglomerats nicht gewählt haben!
Eine Minderheitenregierung würde sehr gut funktionieren, aber da gäbe es den "Nachteil", dass auch die "Bösen" ihre wirksame Stimme abgeben dürften!
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.11.2022 15:37).