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  • Pseudonymuse

719 Beiträge seit 24.08.2015

Rund 71 Jahre nach seiner Gründung

hat wohl jeder zweifelsfrei begriffen, dass es keine Verfassung benötigt, gegen die eine als Verfassungsgericht titulierte Institution auf rechtliche Konformität prüfen könnte. Solche Referenzen kennt ansonsten jede Branche.

Es stört sich auch niemand mehr daran, dass die richterliche Besetzung dieses obersten Gerichtshofs auf Bundesebene nach Parteienproporz respektive nach Parteibuch stattfindet. Und ... der jeweiligen parteilichen Konstitution (constitution ;-)) entsprechen dann folglich die dort erzielten Arbeitsergebnisse/Entscheidungen. Denn wer schadet schon gerne seiner eigenen Partei in Regierungsverantwortung?

Beim Bild zum Artikel musste ich dann doch noch schmunzeln und an die Kabinettsorder von Preußen-König Friedrich Wilhelm denken, die da lautete: Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.

Apropos Preußen hatte ja eine Verfassung :-D

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