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  • Porcupine17

mehr als 1000 Beiträge seit 14.07.2012

"Und dann meistens regierungsfreundlich"

Die Richterinnen und Richter entscheiden nur, wenn sie nicht anders können. Und dann meistens regierungsfreundlich.

Dafür das sie so Regierungsfreundlich sind haben sie aber schon verdammt viele Gesetze in die Tonne getreten oder sonst wie Regierung und Parlament bescheinigt ihre Kompetenzen überschritten zu haben. Selbst Harbarth hat als Richter Gesetze als verfassungswidrig beurteilt denen er als Abgeordneter noch zugestimmt hatte.

Was nicht heißen soll das es nicht Fälle gibt in denen das Gericht sich wegduckt. Als in den 90ern eine Frau gegen das Verbot von Frauen in der Bundeswehr klagte schob das BVG dies auf die lange Bank: die Bundeswehr habe es versäumt die Frau auf ihre Tauglichkeit zu prüfen, daher können man gar nicht wissen ob sie abgelehnt wurde weil sie eine Frau ist.

Soll heißen: die Bundeswehr sollte die körperliche Fitness der Frau prüfen, in der Hoffnung das sie untauglich ist. Damit hätte sie ihr Klagerecht verloren, weil vom Verbot nicht direkt betroffen, und das Gericht hätte nicht entscheiden müssen. Hat natürlich nicht geklappt.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.11.2022 08:54).

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