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  • Olymp1A

305 Beiträge seit 19.05.2018

Was kann das BVerfG schon machen bei 87% Mehrheit im Parlament.

Das BVerfG kann den grundsätzlichen Mangel einer Einparteienregierung(*) nicht beheben. Corona ist ja nicht die einzige Neue Normalität. Vorher gab es ja schon diverse Kriegsbeteiligungen und nicht zu vergessen die Grenzöffnung 2015. Alles mit Mehrheiten im DDR-Style. Wobei das Parlament 2015 gar nicht erst befragt wurde, über 700 Abgeordnete die nichts zu melden haben. Im Gegenteil, je grösser das Parlament, desto schwächer ist es, denn nichts fürchten diese faulen Parteisoldaten mehr als die Ungewissheit von Neuwahlen und den Verlust ihrer Pfründe.

(*) de jure haben wir zwar verschiedene Parteien, aber im Grunde sind CDUCSUSPDFDPGRÜN eine Einheitspartei, bzw. deren Flügel.

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