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Gesetzestreue ist nicht gleichbedeutend mit Linientreue und Kadavergehorsam

Grober_Unfug schrieb am 10.07.2022 18:13:

In der Beweispflicht sind diejenigen, die Ausgangssperren befürworten, nicht diejenigen, die den rechtlichen Normalzustand verteidigen.

Hast Du ein Recht Menschen zu Tode zu infizieren?
Zeige mit den Artikel im GG. der das stützt!

Du lenkst vom Thema ab!
Nur wer selbst infektiös ist, kann andere Menschen infizieren. Das Mittel dagegen lautet Quarantäne. Bei den Ausgangssperren ging es aber nicht um Quarantäne von infektiösen Menschen.

Hier muss das Recht auf Freizügigkeit mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und dem Lebensrecht abgewogen werden.
Das ist m.E. passiert.

Sehe ich anders. Es wurde nicht abgewogen im Sinne eines Kompromisses, sondern das Recht auf Gesundheitsschutz wurde pauschal über die persönliche Freiheit gestellt.
Extreme Eingriffe in die persönliche Freiheit wurden mit rein statistischer Risikominimierung gerechtfertigt. Die Kollektivisten haben den Individualismus als Egoismus beleidigt und hemmungslos ihre kollektivistischen Kontrollfantasien ausgelebt.

Du musst Dich damit abfinden wir leben in einem Rechtsstaat.

Das kommt darauf an was Du unter "abfinden" verstehst. Ich muss mich persönlich an die Gesetze halten. Das habe ich auch getan. Ich bin aber keineswegs dazu verpflichtet, mir die Gesetze und die Rechtsprechung zueigen zu machen.

Es ist mein gutes Recht, bestimmte Maßnahmen und Urteile öffentlich zu missbilligen. Gesetzestreue ist nicht gleichbedeutend mit Linientreue und Kadavergehorsam. Ich kann mich an Gesetze halten und diese gleichzeitig öffentlich kritisieren. Schreib Dir das hinter Deine Ohren.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (10.07.2022 19:22).

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