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  • Suicido

mehr als 1000 Beiträge seit 14.01.2010

Re: In der Beweispflicht sind diejenigen, die Ausgangssperren befürworten

Grober_Unfug schrieb am 10.07.2022 18:13:

Hier muss das Recht auf Freizügigkeit mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und dem Lebensrecht abgewogen werden.

Dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht mit Infektionslosigkeit gleichzusetzen ist, ist dir klar, oder?

Der Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 ist ursprünglich gegen Folter, wie sie in KZs praktiziert wurde, gedacht gewesen, weswegen er im selben Absatz wie das Recht auf Freiheit steht.
Es bedeutet in keiner Weise ein Recht auf krankheitsfreies Leben, zumal das gar nicht umsetzbar wäre.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (11.07.2022 10:25).

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