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  • Grober_Unfug

mehr als 1000 Beiträge seit 03.12.2003

Re: In der Beweispflicht sind diejenigen, die Ausgangssperren befürworten

Artikel 2 Absatz 2 Satz 1
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

Es bedeutet in keiner Weise ein Recht auf krankheitsfreies Leben, zumal das gar nicht umsetzbar wäre.

Ja - aber - es bedeutet auch, dass der Staat auch mit geeigneten Maßnahmen für den Erhalt des Rechts auf Leben und des Rechts auf körperliche Unversehrtheit für die Masse der Bürger eintreten muss.
Das schließt m.E. ein Recht auf - "Ich mache was mir Spaß macht - infiziere so viele Menschen wie es eben kommt - die Folgen für andere Menschen sind mir egal!" aus.

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