Ansicht umschalten
Avatar von Grober_Unfug
  • Grober_Unfug

mehr als 1000 Beiträge seit 03.12.2003

Re: Selbstverständlich unterstütze ich Dein Recht auf Redefreiheit!

Nein, darum geht es bei pauschalen Ausgangssperren eben gerade [b[nicht[/b].
Wer nicht infektiös ist, kann auch niemanden infizieren.
Insofern ist schlichtweg unredlich, zu behaupten, dass ein nicht infektiöser Mensch ohne Ausgangssperren andere Menschen "zu Tode infizieren" könnte.

Wie stellen nicht infektiöser Menschen sicher, dass dem wirklich so ist?
Wir hatten hier den Fall einer Party - wo sich alle Gäste vorher getestet haben und zu 95% alle nachher COVID19 BA2 hatten. Wenn die in der entsprechenden Altersgruppe gewesen wären - hätte es Tote geben können.
Also langsam mit die jungen Pferde. Zudem wurden die pauschalen Ausgangssperren in Bayern m.E. vor Gericht gestoppt.

Andere "zu Tode infizieren" kann nur wer infektiös ist.

Ja und genau das kannst Du aktuell kaum ausschließen...
Infektiöse != krank.

Ausgangssperren und monatelangen Schulschließungen

waren offensichtlich zu Ihrer Zeit erfolgreich. Andere Staaten hatten bei weniger Maßnahmen mehr Tote zu beklagen.
Danke Impfung und milderer Varianten ist das nicht mehr das Thema.

ohne Ausgangssperre würden nicht infektiöse Menschen andere "zu Tode infizieren"?

Wieso kannst Du infektiöse Menschen von nicht infektiöse Menschen per Blick unterscheiden?
Bist Du Hellsichtig? Von welchem Stern kommst Du?
Der infektiöse Menschen hat zwei Tage zuvor mit einem kranken Menschen - vielleicht ohne es zu wissen ein Bier getrunken und erzählt. Den Tag drauf infiziert er eine ganze Party - ohne sich krank zu fühlen oder einen positiven Test zu produzieren.
Die Krankheit und der positive Test folgen 24-48 h später...

Und genau diese Argumentation lehne ich kategorisch ab, und ich missbillige auch Gesetze und Urteile, die auf dieser Argumentation beruhen.

Mit dieser Argumentation lehne ich auch ab Strafzettel zu zahlen weil ich innerorts 100 km/h gefahren bin. Nur weil ich vorsätzlich andere gefährde - und vorsätzlich eine Gefahr für meine Mitmenschen bin soll ich bestraft werden? Ich habe es eilig euer Ehren!
LoL!

Das BVerfG ist kein Wahrheitsministerium. Nur weil das BVerfG eine bestimmte Rechtsauffassung vertritt, heißt das noch lange nicht, dass im öffentlichen Diskurs keine abweichenden Auffassungen mehr vertreten werden dürfen.

Die kannst Du dann u.U. in Haft frei äußern.
Natürlich kann man andere Auffassungen als das Gesetz haben - aber diese Gesetze gelten nun mal für alle Staatsbürger.

Mit einer direkten Kausalkette. Das ist der herkömmliche Weg in einem Rechtstaat. Wenn nicht-infektiöse Menschen niemanden infizieren können, dann darf über nicht-infektiöse Menschen auch keine Ausgangssperre verhängt werden. So klar und einfach ist das aus meiner Sicht.

Blöd nur wenn man die nicht unterscheiden kann in der Realität...
Damit fällt das zusammen.

Ja, ich finde es gut und richtig, dass Gerichte diese statistischen Todesopfer jahrzehntelang zugunsten der Freiheit zugelassen haben, und ich finde es grundfalsch, dass die Gerichte nun vermehrt ihre diesbezügliche Rechtsprechung ändern.

Da bin ich anderer Ansicht - aber das kann man sein.

Und selbstverständlich sind Gerichtsurteile zu respektieren in dem Sinne, dass man sich daran hält. Dennoch sollte jeder sagen dürfen, dass er Urteile und Gesetze ablehnt.

Dann sind wir uns ja einig.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten