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  • Populist

mehr als 1000 Beiträge seit 14.06.2016

Selbstverständlich unterstütze ich Dein Recht auf Redefreiheit!

Grober_Unfug schrieb am 10.07.2022 21:21:

Hast Du ein Recht Menschen zu Tode zu infizieren?
Zeige mit den Artikel im GG. der das stützt!

Du lenkst vom Thema ab!

Nein genau darum geht es.

Nein, darum geht es bei pauschalen Ausgangssperren eben gerade nicht.
Wer nicht infektiös ist, kann auch niemanden infizieren.
Insofern ist es schlichtweg unredlich, zu behaupten, dass ein nicht infektiöser Mensch ohne Ausgangssperren andere Menschen "zu Tode infizieren" könnte.

Nur wer selbst infektiös ist, kann andere Menschen infizieren.

Binse

Wenn das eine Binsenweisheit ist, warum behauptest Du dann, dass nicht infektiöse Menschen ohne Ausgangssperre andere Menschen "zu Tode infizieren" würden?

Das Mittel dagegen lautet Quarantäne.

Ein anderes Mittel wäre, im Vorfeld mit Kontaktreduktion, Masken, Impfung die Infektion zu vermeiden. Das nennt sich Prophylaxe. Und Vorbeugen ist besser als heilen....

Wirf nicht alles in einen Topf. Ich habe nicht die Maskenpflicht kritisiert sondern die Ausgangssperren und monatelangen Schulschließungen.
Und Prophylaxe ist ein völlig anderes Thema als andere "zu Tode zu infizieren". Andere "zu Tode infizieren" kann nur wer infektiös ist.

Bei den Ausgangssperren ging es aber nicht um Quarantäne von infektiösen Menschen.

Nein da ging es um Kontaktreduktion - also Prophylaxe.

Und warum behauptest Du dann wider besseres Wissen, ohne Ausgangssperre würden nicht infektiöse Menschen andere "zu Tode infizieren"?

Auch damit reduziert man die Inzidenz und rettet damit den Alten in den Heimen statistisch ein paar Lebenjahre.

Und genau diese Argumentation lehne ich kategorisch ab, und ich missbillige auch Gesetze und Urteile, die auf dieser Argumentation beruhen.

Ist das auch die Ansicht des BVG?

Die Ansicht des BVerfG ist für meine Billigung oder Missbilligung völlig unerheblich und irrelevant. Solange Gesetze nicht vom BVerfG gekippt werden, muss man sich an diese Gesetze halten. Das ist aber schon alles.

Das BVerfG ist kein Wahrheitsministerium. Nur weil das BVerfG eine bestimmte Rechtsauffassung vertritt, heißt das noch lange nicht, dass im öffentlichen Diskurs keine abweichenden Auffassungen mehr vertreten werden dürfen.

Extreme Eingriffe in die persönliche Freiheit wurden mit rein statistischer Risikominimierung gerechtfertigt.

Womit willst Du es denn sonst legitimieren?

Mit einer direkten Kausalkette. Das ist der herkömmliche Weg in einem Rechtstaat. Wenn nicht-infektiöse Menschen niemanden infizieren können, dann darf über nicht-infektiöse Menschen auch keine Ausgangssperre verhängt werden. So klar und einfach ist das aus meiner Sicht.

Nur weil Dein narzisitsches Ich durch ungewollte, unschöne Maßnahmen gekränkt wurde, sollen statistisch gesehen andere Menschen sterben?
Zeige mir das Gericht, das dieser Argumentation zustimmt!

Gerichte haben jahrzehntelang zugestimmt, dass statistisch zigtausende Menschen pro Jahr im Straßenverkehr sterben (auf dem Höhepunkt waren es mehr 20..000 pro Jahr). Allgemeine Fahrverbote wurden deswegen nie angemahnt, und das war auch gut so!

Ja, ich finde es gut und richtig, dass Gerichte diese statistischen Todesopfer jahrzehntelang zugunsten der Freiheit zugelassen haben, und ich finde es grundfalsch, dass die Gerichte nun vermehrt ihre diesbezügliche Rechtsprechung ändern.

Ich kann mich an Gesetze halten und diese gleichzeitig öffentlich kritisieren. Schreib Dir das hinter Deine Ohren.

Schreib Dir hinter Deine Ohren, dass ich Dich dabei unterstütze Deine Meinung sagen zu dürfen - auch wenn die mir manchmal persönlich überhaupt nicht passt.
Ich fordere aber auch die umgekehrte Unterstützung ein.

Selbstverständlich unterstütze ich Dein Recht auf Redefreiheit!
Ich persönlich halte Deine Sichtweise zwar für kollektivistisch, aber auch Kollektivisten sollen selbstverständlich ihre kollektivistische Propaganda öffentlich verbreiten dürfen.

Wenn es nach mir geht, darf jeder öffentlich sagen was er denkt, ohne zivilgesellschaftliche Bestrafung oder Ächtung befürchten zu müssen, solange er nicht nachweislich gegen Gesetze verstößt. Ich lehne auch diesen ganzen Unsinn wie "non-crime hate incident" und dergleichen ab. Alles was nicht explizit verboten ist, muss erlaubt sein und darf auch nicht außergerichtlich bestraft werden.

Und selbstverständlich sind Gerichtsurteile zu respektieren in dem Sinne, dass man sich daran hält. Dennoch sollte jeder sagen dürfen, dass er Urteile und Gesetze ablehnt. Und man darf natürlich auch Gesetze bekämpfen. So wie diese mutige Ärztin gegen diesen schrecklichen Kollektivistenparagrafen 219a StGB gekämpft hat. Solche Kämpfe wären ja gar nicht möglich, wenn es illegitim wäre, Gesetze und Entscheidungen des BVerfG zu missbilligen.

Lang lebe der Individualismus!

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (10.07.2022 22:57).

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