Dieser Satz zeigt die völlige Beratungsresistenz der bayrischen Staatsregierung und drückt gleichzeitig die völlige Unbekümmertheit angesichts von Verfassungsbrüchen aus. Nach dem Motto: Wir machen weiter, was wir wollen, und wenn das Verfassungsgericht dann zwei Jahre später schlauer ist: Mei, so genga die Gang.
Das Verfassungsgericht wendet natürlich nicht das "Hinterher-Schlauer-Prinzip" an. Es prüft selbstredend, wie der Informationsstand zum Zeitpunkt der Maßnahmenverhängung war, und ob angesichts dieses Wissensstands die Maßnahme verhältnismäßig war, eben das "mildest-mögliche" Mittel. Dem war eben nicht so. Die Ausgangssperre stand in keinerlei Verhältnis zum (erhofften) Ziel der Infektionsreduzierung. Sie war einfach nur bequem für die Politik.
Das Traurige ist: All das hat keinerlei Konsequenzen. Dabei war es schlichtweg Freiheitsberaubung.
Aber Straßenkleber kommen in einmonatige Präventivhaft. Das sollte man lieber mit diesen "Entscheidern" tun, denn sie werden es ja offenbar wieder machen.