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mehr als 1000 Beiträge seit 12.09.2014

Konsequenzen

Was sind jetzt eigentlich die dinglichen Konsequenzen aus dem Urteil?

Die gezahlten Bußgelder werden wohl nicht erstattet, weil es eben keine "Strafen", mithin gerichtlich festgesetzt, waren, sondern im Rahmen eines Verwaltungsakts eingetriebene Zahlungen "an Strafe statt". Da fehlt für eine Rückabwicklung einfach der Rechtsrahmen, womit die erhebende Stelle die Gelder behalten darf, ohne weitere Konsequenzen. Wer Bußgeld zahlt, anstatt bis zum gerichtlichen Prozess zu gehen, verzichtet ja bewusst auf weitere, auch positive, Rechtsansprüche, gegen den Verlust des eventuellen Rechtsrisikos in einem Strafverfahren.
Selbst wenn im Nachhinein die Unrechtmäßigkeit des zugrundeliegenden Verwaltungsakts festgestellt wird, so ergibt sich daraus noch lange kein Anspruch auf Annulierung der daraus entstandenen Erhebung. Der Betroffene hat sich ja willentlich dafür entschieden, durch freiwillige Zahlung des Bußgelds, auf eben diesen möglichen Anspruch zu verzichten. (Gilt ebenso z.B. im Verkehrsrecht!)

Und für die Verantwortlichen, welche die unrechtmäßige Verfügung erlassen und exekutiert haben, gilt ohnehin Straf- und Verantwortungsfreiheit, weil sie ja seinerzeit nach "bestem Wissen und Gewissen" gehandelt haben, freilich ohne eingehende Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen, wie jetzt gerichtlich festgestellt. Deshalb haben sie aber eben noch lange keine bewusste Fehlhandlung, allenfalls eine "unter dem damaligen Druck und in der damaligen Situation entschuldbare" Fahrlässigkeit, begangen.

Am Ende hat dann das Gericht zwar die Unrechtmäßigkeit festgestellt, freilich nur für den konkreten Sachverhalt, was eben zukünftige gleichgelagerte Vorgehensweisen keinesfalls verhindert oder ausschließt, doch es war keiner rechtlich belangbar verantwortlich und (fast) niemandem erwächst aus dem Urteil ein Wiedergutmachungsanspruch.
Letzlich war es höchstens eine sanfte Ermahnung durch die Richter, doch bei zukünftigen Verwaltungsakten, so es denn Zeit, Lust und Motivation erlauben, mal genauer auf die Gesetzeslage zu schauen und im Zweifel diese vorher an das Vorhaben anzupassen, und nicht in allzu blinden und "die gute Sache" womöglich diskreditierenden (als wenn das noch irgendjemanden juckt) Aktionismus zu verfallen.

Den Schein der Rechtsstaatlichkeit will man wahren, auch wenn man längst im Unrecht angekommen ist...
sonst ist es wohl bald unbequem mit der moralischen Erhabenheit über die Massen und bei Baustoff- und Energiemangel klappt das Errichten von Umerziehungseinrichtungen und Quarantänestationen auch nicht so schnell wie "nötig"...

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