CSC schrieb am 24.11.2022 08:21:
dass sämtlche Bussgelder inklusive Zins- und Zinseszins zurückgezahlt werden müssen...
Insofern hat man hier in eine Art bayerische Staatsanleihe investiert....
Nein, das bedeutet es eben genau nicht. Wer ein Bußgeld bezahlt, ohne es auf eine Verhandlung und ein Urteil ankommen zu lassen, akzeptiert dieses. Eine Rückzahlung gäbe es nur, wenn aufgrund eines Gerichtsurteils eine Strafe bezahlt wurde und dieses Urteil später wieder annulliert würde.