cheche_fra schrieb am 24.11.2022 03:44:
Der Betroffene hat sich ja willentlich dafür entschieden, durch freiwillige Zahlung des Bußgelds, auf eben diesen möglichen Anspruch zu verzichten. (Gilt ebenso z.B. im Verkehrsrecht!)
Aus dem Grund war es immer sinnvoll eine solche Buße nicht zu akzeptieren und das passende Rechtsmittel einzulegen. Ich kenne keinen der danach, z.B. wegen Nichteinhaltung des Abstandsgebots oder von Ausgangssperren, zahlen musste. Allerdings beziehe ich mich auf Niedersachsen, wo sowieso z.T. vorbei geschaut oder nur ermahnt wurde, und nicht auf Bayern.