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  • matthias-web

29 Beiträge seit 11.04.2010

Ausgangsbeschränkungen - ohne mich!

An alle Befürworter von Ausgangsbeschränkungen:

Ich lasse mich unter drei Bedingungen vom Staat einsperren (egal ob zuhause oder anderswo):
1) Ich bin rechtskräftig verurteilt oder in Untersuchungshaft
2) Es geht von mir eine akute gesundheitliche Gefahr aus (ansteckende Krankheit)
3) Es besteht draußen eine akute Gefährdung für meine Gesundheit (z.B. Chemieunfall)

Allein die bloße theoretische Möglichkeit für 2) oder 3) fern jeglichem konkreten Anhaltspunkt für meine Person reicht für die Aufgabe meines Grundrechts nach Artikel 2 nicht aus. “Die Freiheit der Person ist unverletzlich”

Und es gilt der Grundsatz: Freiheitseinschränkungen sind nur gerechtfertigt, wenn sie “zur Erreichung eines legitimen Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen” sind. Ausgangsbeschränkungen sind dies alles nicht!

Und nein, ich muss das nicht mal nachweisen! Es ist umgekehrt: Wer Ausgangsbeschränkungen will, muss “geeignet”, “erforderlich” und “angemessen” hieb und stichfest nachweisen! Eine Maßnahme, die diesen Anforderungen nicht entspricht, ist rechtswidrig.

Leute: Gesund bleiben! Aber mit Verstand und Sinn!

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