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  • Franklin1157

mehr als 1000 Beiträge seit 02.03.2010

Den Maßnahmenbefürwortern

kann die Polizei ja nicht hart genug vorgehen. Aber sich bei G20 in Hamburg aufregen, weil sich die Polizei nicht mit Gehwegplatten von Dächern bewerfen lassen will.
Das Ungleichgewicht in der Argumentation entlarvt dieses verlogene Messen mit zweierlei Maß. Aber scheinbar kümmert das die in blinder Panik gehorchende Masse nicht.
In Stuttgart hat die Polizei zuletzt im Rahmen der Verhältnismäßigkeit vollkommen besonnen und richtig gehandelt. Zumal die Erkenntnis besteht, dass Ansteckung im Freien so gut wie ausgeschlossen ist, hat das Gebot Maske zu tragen gegenüber dem Grundrecht auf Versamlungsfreiheit zurück zu stehen.
Nach dem Brokdorf-Urteil des BVerfG wäre die Auflösung der Demo wegen reinen Ordnungswidrigkeiten daher unverhältnismäßig und somit rechtswidrig gewesen. Der ganze Ablauf war insofern geradzu ein Lichtblick!

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.04.2021 13:07).

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