n.machiavelli schrieb am 03.04.2021 19:53:
Der Polizist hat den Tod der Frau billigend in Kauf genommen wenn er sie so einfach umreitet und unter Garantie nicht kontrollieren kann wohin das Pferd dabei trampelt.
Nicht auszudenken was für ein Aufstand in unserer Presse wäre wenn das in Russland oder China wäre.
Sondersendungen über Putins grausame Schlächter oder so was in der Art.
Jedes Pferd weicht automatisch Hindernissen aus.
D.h. es muss es muss praktisch dazu "gezwungen" werden, einen Menschen in vollem Lauf niederzurammen und einfach drüber zu gallopieren, hier ist der Tatbestand der Vorsätzlihkeit wohl nicht zu bestreiten.
Die Frau stand mit dem Rücken zu den Angreifern, hier ist der Tatbestand der Heimtücke wohl nicht zu bestreiten.
Wenn man mit dieser Geschwindigkeit vom Brustkorb eines Pferdes getroffen wird, anschliessend mit Wucht zu Boden schlägt, und dann noch von einem oder mehreren Hufen getroffen oder getreten wird, ist die Überlebenswahrscheinlichkeit nahe Null.
Der Tatbestand ist eindeutig!