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  • B-sharp

632 Beiträge seit 11.05.2019

Der (Eventual-)Vorsatz dürfte schwer zu beweisen sein

Mal abgesehen davon, dass das deutsche StGB nicht in Belgien gilt:
Wenn der Polizist glaubhaft machen kann, dass er sich sicher war, dass da niemand steht, war es kein Vorsatz.

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