B-sharp schrieb am 04.04.2021 00:24:
Mal abgesehen davon, dass das deutsche StGB nicht in Belgien gilt:
Wenn der Polizist glaubhaft machen kann, dass er sich sicher war, dass da niemand steht, war es kein Vorsatz.
Vielleicht kennst du dich gut mit Polizisten aus, aber wohl eher nicht mit Pferden.