Zumindest darf der Bundesgesundheitsminister dies behaupten, denn es wird vom Landgericht Ellwangen als freie Meinungsäußerung, die dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG unterfällt, gewertet.
Nach der Entscheidung des LG darf also der Minister ungestraft nachweisliche medizinische Falschinformationen verbreiten, weil es Meinungsäußerungen sind.
Da kann ich nur sagen: Glückwunsch zu so einem Urteil!! Wirklich das beste Deutschland aller Zeiten.
btw.
Das ich dafür vermutlich wieder ne Sperre bekomme, nehme ich einfach mal so hin.