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  • Adminströse

295 Beiträge seit 18.08.2022

Die Impfung ist zu 100% wirksam und bleibt nebenwirkungsfrei !!!

Zumindest darf der Bundesgesundheitsminister dies behaupten, denn es wird vom Landgericht Ellwangen als freie Meinungsäußerung, die dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG unterfällt, gewertet.

Nach der Entscheidung des LG darf also der Minister ungestraft nachweisliche medizinische Falschinformationen verbreiten, weil es Meinungsäußerungen sind.

Da kann ich nur sagen: Glückwunsch zu so einem Urteil!! Wirklich das beste Deutschland aller Zeiten.

btw.
Das ich dafür vermutlich wieder ne Sperre bekomme, nehme ich einfach mal so hin.

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