Adminströse schrieb am 06.11.2022 22:30:
Zumindest darf der Bundesgesundheitsminister dies behaupten, denn es wird vom Landgericht Ellwangen als freie Meinungsäußerung, die dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG unterfällt, gewertet.
Wann und wo hat er genau das behauptet?
Quelle?