Gilt das zufällige Zusammentreffen von 4 Personen als Zusammenrottung, äh Zusammenströmen, äh Veranstaltung und ist, sofern ich die Webpage meiner Bezirksbehörde richtig gelesen habe, 4 Wochen vorher bekanntgegeben werden, inkl. einem Verkehrskonzept, einem Sicherheitskonzept, einem Sanitärkonzept und einem feuerpolizeilichen Gutachten. Eine Verletzung dieser Auflagen wird bei Teilnahme an solchen Veranstaltung mit Geldstrafen von bis zu 1450 Euro geahndet. Dem Veranstalter drohen 30.000 Euro.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.03.2021 12:47).