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  • Sinerider

mehr als 1000 Beiträge seit 13.11.2020

ILO-Arbeitslosigkeitsdefinition

Zitat der Bundeszentrale für politische Bildung zur Abgrenzung deutscher und ILO-Definition:

"Vielmehr wird Erwerbstätigkeit von der ILO als bezahlte Arbeit mit mindestens einer Wochenstunde definiert. Hierunter fallen somit auch selbstständige und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sowie Tätigkeiten als mithelfende Familienangehörige."

Das heißt: Wer in den Entwicklungs- oder Schwellenländer mindestens eine Stunde pro Woche auf Müllkippen selbstständig nach etwas verkaufbaren sucht, gilt nicht als arbeitslos.

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