Zitat der Bundeszentrale für politische Bildung zur Abgrenzung deutscher und ILO-Definition:
"Vielmehr wird Erwerbstätigkeit von der ILO als bezahlte Arbeit mit mindestens einer Wochenstunde definiert. Hierunter fallen somit auch selbstständige und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sowie Tätigkeiten als mithelfende Familienangehörige."
Das heißt: Wer in den Entwicklungs- oder Schwellenländer mindestens eine Stunde pro Woche auf Müllkippen selbstständig nach etwas verkaufbaren sucht, gilt nicht als arbeitslos.