!2d3c0d3 schrieb am 24.07.2022 16:24:
Was ich gekauft habe damit kann ich machen was ich will.
Nicht, wenn der Kaufvertrag was anderes sagt! Wenn man damit im nachhinein nicht einverstanden ist, dann kann man höchtens klagen und hoffen, dass das Gericht die Klausel als sittenwidrig - und damit als ungültig - erachtet.