nomore schrieb am 27.02.2021 14:55:
Ja steht da, in "einer". Wie kommst du darauf, daß damit nicht die aktuelle Epidemie gemeint sein kann? Wenn ich den vor dir beanstandeten Satz zu Ende lese:
einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite über den 31. März 2021 hinaus gelten:
dann ziehe ich einen anderen Schluss daraus.
Ja< sieikejkeemnebnr de tezesregepeuz g iosts ntc auf di8e aktuele bezgen, dier
Das sagt nur es wird nach 2021 auch noch viele Pandemien geben vioraussichtlich bis zum Ende der Menchhheit und dafür braucht man ein umfassenderes und rechtlich besser aufgestelltes Regelwerk ähnlich dem jetzigen die aber erst mal bis März 2021 begrenzt ist und immer schnellk verlängert werden muss wenn nötig.
Das umfasst auch CoV2 - aber ist nicht für CoV2 speziell. Pandemiegesetzgebung hätte man auch unabhängig von CoV2 längst regeln müssen - statt in der Notflickenteppichgesetzgebung zu leben.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.02.2021 10:32).