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  • Ruebennase _MZ

572 Beiträge seit 02.06.2017

Re: Und man will weiter die Forschung und Aufklärung verhindern

Während im letzten Jahr keine Obduktionen an "Corona-Toten" durchgeführt werden sollten, ...


Wurden aber durchgeführt.

Aus dem von dir verlinkten Papier:

Nach der Strafprozessordnung darf die Leichenöffnung nur dann angeordnet werden, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürllchen Tod besteht
...

und Fremdverschulden möglich erscheint.

und weiter:

Dies bedeutet, dass die Anordnung von Obduktionen mit dem Ziel der Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten
nicht in die Zuständigkeit der Ermittlungsbehörden fällt

Aus dem von dir verlinkten Schreiben:

Von erheblichem Belang erscheint mir zudem, dass in seriösen Quellen keine fassbaren Hinweise auf eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt älterer Menschen recherchiert werden konnte. Weder auf der Homepage des RKI noch des Paul-Ehrlich-Instituts finden sich entsprechende valide Hinweise. Bei den dort angesprochenen Todesfällen erscheint eine Kausälität mit den Impfungen vielmehr eher
ausgeschlossen.
Ich sehe deshalb keinen Anlass, dass die Staatsanwaltschaften im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart ihre bisherige Praxis ändern. Obduktionen werden weiterhin nur angeordnet, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht und Fremdverschulden möglich erscheint. Eine vor dem Todeseintritt erfolgte Impfung allein genügt dafür nicht..


Von Dir:

Man tut offenbar Alles um Aufklärung zu verhindern. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Du bist ein Schelm, denn du willst Böses dabei denken!

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