Nur Studienautoren scheinen das zu glauben - obwohl faktisch keine Studie bestimmte genetische Faktoren überhaupt erkennen kann.
So ergibt sich: Jedes Mittel könnte signifikant helfen, wenn man herausfindet, welche biologischen Voraussetzungen dazu notwendig sind.
Macht man Metastudien mit vielen unterschiedlichen Studiengruppen, kann sich damit eine Nullwirkung ergeben, aber auch ein Positiv-Fall vorliegen (allen gemeinsame Voraussetzungen erfüllt) oder ein Negativ-Fall (tatsächlich allen schadend, möglicherweise nur sehr Wenigen nicht).
Menschen sind nun mal Individuen, jeder ist anders.
Statistische Aussagen stehen dazu konträr, sind aber für das Geschäft wichtig.
Genau darum sollte ein Behandlungszwang immer verboten bleiben, bei Nebenwirkungen jeglicher Art sollten die Befürworter/Durchsetzer in unbegrenzter Höhe haften. Pauschal 15 Millionen € gilt bei Fahrzeugunfällen pro Person, das sollte der Satz für Tod und bleibende Behinderung sein, ähnlich wie im Privatversucherungsrecht. Mindestsatz allerdings 5 Mio €, Strafe für die, die andere zwingen, in jedem Einzelfall.
Dann sollen die Zwangforderer das mal diskutieren, und nicht auf den staatlichen Hinvegetierens-Schutz verweisen, der auch noch durch alle Instanzen durchgestritten werden muß. Habe da eigene, ungute Erfahrungen machen müssen, und weiß leider, wovon ich rede.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.12.2021 13:52).