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Avatar von Neevok

437 Beiträge seit 17.07.2002

Re: Aber wegen dem Gleichheitsgrundsatz natürlich auch

Flintix schrieb am 27.12.2021 19:08:

Schadensersatzpflicht für diejenigen, die falsche Informationen zu Sars-CoV-19, Covid-19 oder Impfungen verbreiten.
Wobei dasselbe natürlich auch für das fahrlässige oder bewusste Verschweigen von "alternativen" Informationen gilt.

Also auch das PEI z.B., als bis 15.08.2021 auf deren HP geschrieben stand: "Covid-19-Imfstoffe schuetzen vor Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus". Koennten also Menschen, die sich darauf verlassen hatten, das Institut verklagen, weil sie doch infiziert wurden?
Achnee, halt...das sind ja dann die sogenannten "Impfdurchbrueche", frueher Impfversager genannt. Bleibt die Frage, warum die klare Aussage geaendert wurde?!

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