Ansicht umschalten
Avatar von Greenhorn__
  • Greenhorn__

620 Beiträge seit 29.11.2009

Tests sollen Vorraussetzung sein für:

a. Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie
Einrichtungen der Behindertenhilfe
b. Zugang zur Innengastronomie
c. Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z.B. Informations-, Kultur- oder
Sportveranstaltungen) in Innenräumen
d. Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik,
Körperpflege)
e. Sport im Innenbereich (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder
Sporthallen)
f. Beherbergung: Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des
Aufenthalts

https://www.welt.de/bin/BKMPK100821beschluss-233060329.pdf

Interessant an dieser Aufzählung ist, dass (wieder) die Arbeitsstätte darin überhaupt nicht vorkommt. Genauso wie ÖPNV.

Oder machen die Packer und Picker bei Asizon auch schon Home-Office ?

Bewerten
- +
Ansicht umschalten