Das Gericht hat Maskenpflicht als Auflage ausgeschlossen.
Und die Polizei hat durch Einkesselung die später herangezogene Begründung selber erzeugt. Anfangs mit der Begründung, es wäre mehr Teilnehmer gekommen als angemeldet und denen müsse man den Zugang verwehren. Damit hat die Polizei rechtswidrig den Kreis der Demonstrationsteilnehmer beschränkt und dann selber die Situation geschaffen, die sie monierte. Ganz im Sinne des Mottos: haltet den Dieb.