In der aktuellen Fassung steht das so nicht...
Etwas anderes gilt für Versammlungen, die sich aus aktuellem Anlass augenblicklich bilden. Bei solchen sogenannten Spontanversammlungen entfällt die Anmeldepflicht.
Aber
1. Sind die Behörden ja nicht so blöd wie ein Querdenker. Als ob die nicht mitbekommen, wie ihr euch auf Telegram verabredet.
2. Sind Spontanversammlungen auch nicht davor gefeit, im Interesse anderer Rechtsgüter beauflagt oder gar aufgelöst zu werden.