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Avatar von Sikkimoto
  • Sikkimoto

mehr als 1000 Beiträge seit 28.04.2017

Re: keine Abgrenzung nach rechts

Wie aus der genannten Rechtsgrundlage hervorgeht muss ich als Versammlungsleiter oder Ordner vor der Polizei begründen können warum ein Teilnehmer mit seinem Verhalten den Ablauf des Aufzuges stört. "Stören" kann man nicht nur durch physische Gewalt.

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