Great White Handkerchief schrieb am 14.01.2022 17:20:
Wakko schrieb am 14.01.2022 17:08:
Merimi Fön schrieb am 14.01.2022 16:53:
Wakko schrieb am 14.01.2022 16:00:
Du scheinst das falsche Video verlinkt zu haben.
Dann würde ich Dich bitten, hier das richtige Video zu verlinken. Danke! Ansonsten würde ich sagen: Falsche Tatsachenbehauptung ...
Ich kenne das "richtige" Video nicht. Wenn es das gibt kann Dir nur Great White Handkerchief weiterhelfen.
Mir wäre nicht bekannt, dass es noch ein anderes Video zum Sachverhalt gibt.
Hier gibt es noch ein kurzes Interview mit dem Vorleser:
https://norberthaering.de/news/postplatz-dresden-wolff/GWH
Klarer Fall. Ein offensichtlicherer Störer als Initiator oder wenigstens Wortführer einer nicht angemeldeten Kundgebung versucht sich der Personalienfeststellung durch Flucht zu entziehen. Wird durch unmittelbaren Zwang in geeignetem und erforderlichem Maß daran gehindert. Dass dieses von hinten erfolgt, liegt in der Natur der Sache eines Fluchtversuchs. Auch die anschließende Fixierung am Boden erscheint vollauf gerechtfertigt, versucht die Polizei doch noch Minuten später, seinen linken Arm gegen offensichtlichen Widerstand auf den Rücken zu führen um ihn Fesseln zu können.
Wo soll hier bitte Polizeigewalt vorliegen? Jedenfalls im üblichen Verständnis des Begriffs als übermäßige Gewalthandlungen. Denn Zwangsmittel einzusetzen um öffentliche Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen und Störern bzw. Straftätern habhaft zu werden ist ja durchaus legitim. Nennt sich dann Gewaltmonopol des Staates. Irgendwas scheinen Querdeppen da nicht verstanden zu haben, wenn sie jedemal rumheulen, dass ihr rechtswidriges agieren Konsequenzen hat.