check_the_facts schrieb am 15.01.2022 16:38:
b) Aufrufe zum gewaltsamen Umsturz dürfen durchaus von der Polizei unterbunden werden.
Was phantasierst Du Dir hier zusammen? Du solltest weniger Drogen nehmen, wenn sie Dir nicht bekommen.
Wenn der Herr einen Aufruf zu einem gewaltsamen Umsturz gemacht hätte, dann müsste er dafür nicht standrechtlich von der Polizei bestraft werden, wie Du das scheinbar zu bevorzugen scheinst (Du hast es wohl nicht so mit dem Rechtsstaat), sondern vor Gericht gestellt werden. Also bitte: Wenn Du behauptest, der Mann wäre wegen dieser Tat von der Polizei gewaltsam einkassiert worden, dann fordere ich Dich hiermit nachdrücklich auf, Deine Behauptung zu belegen - es gäbe dann zweifellos ein entsprechendes Verfahren, d.h. einen Beleg zu finden wäre einfach. Ansonsten wäre das eine ziemlich böse Unterstellung und (Forenrelevant) eine falsche Tatsachenbehauptung.
Also? Ich warte!