Vielen Dank für diese Klarstellung. Aber ich muss kritisch bei der entscheidenden Hürde, der Verhältnismässigkeit, ansetzen. Zitat aus dem Artikel:
Es muss immer das mildestmögliche Mittel angewandt werden. Außerdem muss jede Einschränkung von Grundrechten geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein. Dies wäre dann nicht der Fall, wenn ein bestimmtes Verbot nicht geeignet wäre, die Virusausbreitung zu verhindern oder wenn ein weniger stark eingreifendes Mittel denselben Zweck erfüllen würde.
Und da liegt leider einiges im Argen. Wieso darf ich nicht an die frische Luft ausser zum Arbeiten, Einkaufen und mal kurz (!) die Beine vertreten - solange ich anderen nicht zu nahe komme und anhuste, ist dagegen doch nichts zu sagen. Oder unterstellt man mir (bzw. Teilen der Bevölkerung), ich könnte es missverstehen, wenn mehr Freiheiten gelassen werden und würde sofort auf Corona-Parties gehen? So Leute mag es geben - aber dass meine Grundrechte beschnitten werden, weil ich mich möglicherweise gefährdend verhalte, ist wohl kaum mit dem Infektionsschutzgesetz vereinbar.
Oder dieses drakonische Verbot, sich draussen nur mit maximal einer Person treffen zu dürfen: reine Willkür! Man kann sich doch auch zu fünft treffen und aufpassen, was das soziale Leben schon deutlich weniger einschränken würde. Dass man mit solchen Sachen Panik verbreitet und Denunziantentum fördert ("Hallo Polizei? Da stehen drei Personen an der Strassenecke und unterhalten sich, und der Abstand beträgt nur 1,3 Meter! Bitte kommen sie schnell, bevor das ganze Viertel verseucht ist!"), sei nur am Rande vermerkt.
Ob die Massnahmen geeignet sind, ist schon aus dem Grund nicht einfach so zu bejahen, weil sich die Experten in dieser Frage doch selber uneinig sind.
Und nicht vergessen: WEHRET DEN ANFÄNGEN!