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  • paulNucleus

711 Beiträge seit 01.12.2003

Politikversagen rechtfertigt Grundrechtseinschränkungen?

[quot]Entscheidendes Kriterium war die Wertordnung des Grundgesetzes: im Zweifel zugunsten des Lebens und der Gesundheit.[/quot]

Das war auch vorher nie das entscheidende Kriterium.

Ein Grundgesetz, das Gewinnorientierung und Privatisierung von Infrastruktur zulässt - die elementare staatliche Aufgaben erfüllt, die in den Grundrechten explizit formuliert sind -, setzt zweifelsfrei eine andere Priorität.

Derartige Privatisierungs-Optionen machen aus dem Grundgesetz wohl eher ein Dokument des Hochverrats.

Ein Staat kann nicht Menschenrechte/ Grundrechte beschwören und die Infrastruktur, die sie konkret umsetzt (speziell Leben und Gesundheit), privatisieren.

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