[quot]Entscheidendes Kriterium war die Wertordnung des Grundgesetzes: im Zweifel zugunsten des Lebens und der Gesundheit.[/quot]
Das war auch vorher nie das entscheidende Kriterium.
Ein Grundgesetz, das Gewinnorientierung und Privatisierung von Infrastruktur zulässt - die elementare staatliche Aufgaben erfüllt, die in den Grundrechten explizit formuliert sind -, setzt zweifelsfrei eine andere Priorität.
Derartige Privatisierungs-Optionen machen aus dem Grundgesetz wohl eher ein Dokument des Hochverrats.
Ein Staat kann nicht Menschenrechte/ Grundrechte beschwören und die Infrastruktur, die sie konkret umsetzt (speziell Leben und Gesundheit), privatisieren.