In den 1970er und 1980er Jahren waren die Polizeiaufgabengesetze Präventionsgesetze. Heute sind es pure Repressionsgesetze
Nicht erst seit Corona: Laut Bürgerrechts-/ Grundrechtsorganisationen und auch liberaler, grüner und linker Politiker/ -innen entwickelt sich die Bundesrepublik Deutschland mehr und mehr zu einem Polizeistaat. Landauf, landab wurden in den letzten Jahren die Polizeiaufgabengesetze (PAG) verschärft. Im Gegensatz zu früher (alte Bundesrepublik) braucht die Polizei heutzutage keine zweischichtige Polizeigefahr (Anlass/ Grund & Eingriffsbefugnis) mehr wenn sie die Bürger/ -innen zur Personalienfeststellung anhält und damit in die “Freiheit der Person“ (Art. 2 Grundgesetz) eingreift – die “Generalbefugnis“ heißt nun “anlassunabhängige Personenkontrolle“.
Gemessen an dem polizeilichen “Unendlichkeitsgewahrsam“, welcher Einzug ins Bayerische PAG gehalten hat, mögen Personalienfeststellungen eher harmlos erscheinen. Die Süddeutsche Zeitung schrieb (20.07.17) hierzu:
“In Bayern gibt es künftig eine Haft, die es nirgendwo sonst in Deutschland gibt. Sie heißt hier offiziell, wie in anderen Bundesländern auch, Gewahrsam; auch Vorbeugehaft wird sie genannt. In Wahrheit ist sie Unendlichkeitshaft, sie ist eine Haft adinfinitum: In Bayern kann man künftig, ohne dass eine Straftat vorliegt, schon wegen "drohender Gefahr", unbefristet in Haft genommen werden. (...)“ So etwas erinnert mehr an einen Polizeistaat als an eine freiheitliche Demokratie.
Die Niedersächsische Landesbeauftragte für Datenschutz, Barbara Thiel, hat sich im Sommer '18 zur Verschärfung des niedersächsischen PAG geäußert: “(…) Unter dem Deckmantel, den internationalen Terrorismus zu bekämpfen, beschneiden die vorgeschlagenen Regelungen die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger bis zur Unkenntlichkeit“ (…) Aus dem vorgelegten Gesetzentwurf werde „nicht ansatzweise erkennbar, warum derartige Verschärfungen erforderlich sind“. So werde keine der einzelnen, neuen Überwachungsmaßnahmen ausführlich begründet. „Ich habe vielmehr den Eindruck, dass alle verfassungsgrechtlichen Möglichkeiten zur Stärkung der inneren Sicherheit auf Biegen und Brechen ausgeschöpft werden sollen, ohne dabei die Freiheitsrechte angemessen zu berücksichtigen“, sagte Thiel. (Hannoversche Allgemeinen, 12.08.18)
Man kann es halten wie man will: Auch wenn die Corona-Freiheitsbeschränkungen hierzulande irgendwann vollständig aufgehoben werden, so werden wir diesbezüglich nicht mehr die Bundesrepublik haben die wir einst hatten!
Freiheit ist Sicherheit
https://www.labournet.de/interventionen/grundrechte/grundrechte-all/polizeistaat/freiheit-ist-sicherheit/