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  • rebzilla

mehr als 1000 Beiträge seit 28.06.2001

Unter Besatzung gibt es keinen Rechtsstaat

Die Besatzungsmächte bestimmen was in den Köpfen der Besetzten passiert ... so einfach ist es. Das machen sie für die Schulen, Unitäten usw. usf. Ansonnsten wären sie nicht schon so lange so erfolgreich mit dem Geschwafel von dem "Rechtsstaat" und der "Freiheitlichen demokratischen Grundordnung" ... und der besten "Demokratie" die wir je hatten. Was wir an Demokratie haben sehen wir ja grade an der Politiker und Verwaltungskaste.

Warum auch 75 Jahre nach der Kapitulation der Wehrmacht und der anderen Streitkräfte nicht das wesentliche Problem angegangen wird, man möchte keine Reparationen zahlen und die Deutschen lassen sich halt so gut melken.

Ein Volk (welch böser Begriff im Zusammenhang mit den Deutschen Völkern) welches nach wie vor besetzt ist, kann keine Gerechtigkeit erwarten und bekommt nur das was ihm die Besatzer (siehe Artikel 120 GG und Artikel 79 GG) NATO Verbündete gewähren.

Eisenhower hat die Proklamationen (u.a. Nr 2) erlassen mit denen er völkerrechtswidrig laut Artikel 43 HLKO aus einem noch existierenden Bundesstaat ein Verwaltungsgebiet erschuf welches er dann fortan als Staat bezeichnete und als Staat zu bezeichnen sei. Gleiches galt dann auch als Preußen völkerrechtswidrig "abgeschafft“ wurde. Das muß man sich mal vorstellen. Da schaffen diese Völkerrechtskriegsverletzer die mit ihrem Städtebombardements u.a. gegen Artikel 25 HLKO verstoßen haben. Und dann erschaffen sie dann mal eben auf diesen Gebieten völkerrechtswidrig Bundesländer wie Niedersachsen und NRW usw. usf. Ich schreibe das, damit wir eine Ahnung über die Rechtsgrundlage bezüglich des Grundgesetzes haben, und darüber inwieweit die "Landesverfassungen“ überhaupt völkerrechtlich aussagekräftig darüber sein können über Deutsche (nach RuStAG) also die eigentlichen Souveräne "vormundschaftlich“ tätig werden zu können.

Aber erst einmal sollte man klären, was eine Verfassung ist.

Verfassung ist die Gesamtheit der in einem Staate geltenden Rechtsgrundsätze, welche die Organisation der Staatsgewalt, die Rechte des Volkes und das gegenseitige Verhältnis beider regeln.

Prinzipiell kann von einem gegenseitigem Verhältnis unter einer Besatzung nie die Rede sein. Unter einer Besatzung gibt es keine Gegenseitigkeit. Besatzungen laufen immer Einseitig zugunsten des Besatzers ab. Daher nützt all das Geschwafel von Verfassung, Freiheitlich demokratische Grundordnung usw. usf. Nichts, wenn man unter militärischer Besatzung steht. Ein besetztes Volk ist nicht souverän. Ich kenne kein Volk auf diesem Planeten welches von Kriegsverbrechern besetzt sein will. Aber zurück zum nichtgegründeten Staat laut Carlo Schmid.

Wenn aber dieser "Staat“ bzw. dieses behauptete "Staatsfragment“ nicht existiert (Legitimation der BRD war im Artikel 146 GG, Artikel 144 GG, und in den bis zum 29. September 1990 in Artikel 23 GG enthaltenen Bundesländern) weil ihm mit dem Verlust der Bundesländer der Geltungsbereich abhanden gekommen ist. Außerdem dürften seit dem 29. September 1990 keiner mehr im Bundesrat und Bundestag mehr wie auch immer tätig werden, denn aus den in Artikel 144 GG Bezug auf Artikel 23 GG zu den Bundesländern ist futsch. Vielleicht kann uns ja der "staatliche Richter“ erklären wie man ohne gültigen Geltungsbereich Recht sprechen will … bzw. gegen Artikel 144 GG und überhaupt gültige Gesetze schaffen oder ändern möchte? ...

… eventuell mit Besatzungswaffengewalt durchgesetztes Geltendes UN-Recht? So macht die Feindstaatenklausel auf einmal Sinn.

Ich will die Besatzer völkerrechtsgültig loswerden. Ich will die Briten, die Amis, Franzosen, Dänen und die Russen aus meiner Heimat weg haben. Auch die Polen usw. usf. Auch müssen die völkerrechtswidrigen Verträge rückabgewickelt werden. Ich habe das Völkerrecht nicht gemacht. Ich will aber zurück ins Völkerrecht, damit endlich Frieden herrscht.

Ich habe das nicht verbrochen. Wer die ganzen Kriege vor über 100 Jahren angefangen hat, und alle anderen Völker völkerrechtswidrig in Unglück gestürzt hat auch nicht.

Was hat das mit Corona zu tun und damit das sich ein "BRD-.Richter“ ohne gültiges Grundgesetz im Telepolis Forum zum Thema äußert? Sehr viel. Wie ich schon öfters geschrieben habe, sind wir jetzt in der grotesken Lage das "Polizisten“ also im Sinne der HLKO Kollaborateure und nach RuStAG zu staatenlosen Söldnern wurden. Staatenlos wurden auch die Mitarbeiter in den Verwaltungen und in dem Justizwesen. Es hat sie ja keiner gezwungen für den Feind zu arbeiten (wohlgemerkt, die Briten haben NRW, Niedersachsen gegründet … die Amis Bayern … man beachte die Historie in Form von Artikel 133 GG).

Ein staatenloser Söldner gibt den Souverän nach der HLKO Artikel 43 völkerrechtswidrige Anweisungen wie er sich in seiner Heimat zu verhalten hat. Und wenn er ihm dann auch noch sein Fahrrad wegnehmen will, verstoßt er gegen Artikel 47 HLKO, denn er ist rechtlich gesehen ein Söldner …

… das meine lieben Forumsmitglieder sind die traurigen Fakten. Und wenn von einer Verfassung gesprochen werden sollte, dann bedauerlicherweise von der von 1871. Bedauerlicherweise deshalb, weil wir dann über 100 Jahre in Rechtsgeschichte zurückgeworfen werden … allerdings sollten wir dann zusehen das wir dann die Rechtsgelehrten bekommen die redliche Absichten haben und im Sinne eines gegenseitigen Verständnisses regeln, und nicht im Sinne eines "täglichen gegeneinander Aushandelns“.

Sapere aude.

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